Credo der Zusammenarbeit

Schaan, 26. November 2008. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) und die Liechtensteinische Ärztekammer verfolgen gemeinsam das Ziel, den Arbeitnehmenden bei Krankheit und Unfall eine rasche und gesicherte Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Dazu wurde heute das Credo der Zusammenarbeit unterschrieben.

Eine verbesserte Kommunikation und ein engeres Zusammenwirken zwischen Ärzteschaft, Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen dazu beitragen, Krankheits- und Unfallabsenzen zu verringern. Dabei steht neben der optimalen Heilung des Patienten auch dessen Wiedereingliederung oder Weiterbeschäftigung am Arbeitsplatz im Vordergrund und nicht zuletzt auch die Senkung der Gesundheitskosten. Das Credo der Zusammenarbeit bildet die Basis für einen intensiven gegenseitigen Kontakt zwischen Ärzte- und Arbeitgeberseite.
Vorreiter für die Idee und die erfolgreiche Umsetzung zum „Credo der Zusammenarbeit“ ist der Arbeitgeber-Verband Rheintal und der Ärzteverein Rorschach – Rheintal, die diese Art der Zusammenarbeit seit 2005 führen. „Nachdem sich in Liechtenstein das gleichnamige Pilotprojekt als erfolgreich erwiesen hat, sehen wir das Credo der Zusammenarbeit als klares Bekenntnis zu einem besseren Austausch. Es kann so auf unkomplizierte Weise effizienter nach Lösungen zum Wohle aller Beteiligten gesucht werden“ hält Klaus Risch, Präsident der LIHK, fest.

Neuheit: Detailliertes Arztzeugnis und Vertrauensarzt
Das Projekt „Credo der Zusammenarbeit“ besteht unter anderem aus einem neu ergänzten einfachen Arztzeugnis und für komplexere Fälle gibt es neu ein detailliertes Arztzeugnis. Neu wird auf dem einfachen Arztzeugnis angegeben, ob der Arzt eine Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber als notwenig erachtet. Wenn durch das einfache Arztzeugnis und die Kontaktaufnahme keine Lösung gefunden werden konnte, kann der Arbeitgeber vom Arzt ein detailliertes Arztzeugnis verlangen. Dieses basiert auf der Arbeitsplatzbeschreibung, die gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgefüllt wird. So kann ein Arzt entscheiden, welche Tätigkeiten für den Patienten allenfalls weiterhin möglich sind. Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis, das in den meisten Fällen ausreichen sollte, ist das detaillierte Arztzeugnis für den Arbeitgeber kostenpflichtig.
Sollte das detaillierte Arztzeugnis und das gemeinsame Gespräch der Beteiligten nicht genügen, steht zudem ein Vertrauensarzt zu Verfügung. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, ist dieser Vertrauensarzt- oder Ärztin nicht in Liechtenstein, sondern in der benachbarten Region tätig.

Ärzteschaft begrüsst lösungsorientierte Zusammenarbeit
Für Ärzte ist es nicht immer eine einfache Aufgabe die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen, da vieles nicht konkret messbar ist, wie zum Beispiel gewisse Schmerzen oder „Burn-Out“ Anzeichen. Auch kennen die Ärzte oft den Arbeitsplatz nicht, oder nur aus der Schilderung des Patienten, deshalb ist eine Arbeitsfähigkeit oft nur begrenzt einschätzbar. „Wir als Ärzte stehen oft vor diesem Problem und sehen dank der breiteren Kommunikation eine deutlich bessere Zusammenarbeit. Je besser der Austausch auf allen Ebenen funktioniert, desto rascher und effektiver kann reagiert werden. Deshalb hoffen wir auch, dass sich weitere Verbände in Liechtenstein unserem Credo anschliessen werden, “ sagt Wolfram Müssner, Präsident der Liechtensteinischen Ärztekammer.