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Stellungnahme der Ärztekammer zum Nichtraucherschutz

Schaan, 12. Dezember 2007. Die Auswirkungen des Tabakrauchs sind gravierend, und zwar nicht nur für den Raucher selbst, sondern auch für alle Personen, die dem Tabakrauch ausgesetzt sind. Die Liechtensteinische Ärztekammer begrüsst deshalb die Vernehmlassungsvorlage zum Nichtraucherschutz und stimmt der Stossrichtung des geplanten Gesetzes vollumfänglich zu.

Rauchen ist nicht nur ein Gesundheitsthema, sondern auch ein Gesellschaftsthema, das sich praktisch durch alle Altersstufen zieht. Gerade beim Rauchen sind Ärzte verpflichtet, über die Folgen und Auswirkungen zu informieren. Ganz besonders, weil sich viele Krankheiten durch Nichtrauchen vermeiden lassen. Im Hinblick auf den Gesundheitsschutz halten wir als Ärzteschaft den Nichtraucherschutz für erforderlich, weil es ebenso um den Schutz der Nichtrauchenden-Gesellschaft wie um die Prävention von Jugendlichen geht.

Richtige Zeichen setzen
Mit der Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz setzt Liechtenstein nicht nur gesundheitspolitisch die richtigen Zeichen, sondern bestärkt auch das Thema rund um die Tabakprävention. Deshalb sehen wir das Verbot des Rauchens im Innen- und Aussenbereich von Schularealen sowie von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche als besonders bedeutungsvoll, sowohl direkt im Hinblick auf die Gefährdung der Kinder und Jugendlichen als auch in präventiver Hinsicht bezüglich der Vorbildwirkung.


Rückfragehinweise für die Presse:
Dr. Ruth Kranz-Candrian
Liechtensteinische Ärztekammer
Telefon: +423 392 13 13