Reorganisation Notfalldienst

Fragen & Antworten zum neuen ärztlichen Notfalldienst, welcher am 16. August 2009 eingeführt wird.

Wieso wird der Notfalldienst in Liechtenstein neu geregelt?
In der letzten Zeit hat sich abgezeichnet, dass in naher Zukunft nur noch sehr wenige Ärzte die heute geltenden Voraussetzung für die Übernahme des Notfalldienstes erfüllen werden. Dies würde zu einem deutlichen Anstieg der zu verrichtenden Notfalldienste pro Arzt führen und die betroffenen Ärzte somit noch stärker als bereits heute belasten. Daher war eine Reorganisation nötig. 

Wer ist für den ärztlichen Notfalldienst in Liechtenstein zuständig?

Der ärztliche Notfalldienst wird gemäss Ärztegesetz von der Liechtensteinischen Ärztekammer organisiert. Die Pflicht zur Mitwirkung am Notfalldienst trifft aber nicht alle Mitglieder der Ärztekammer, sondern ist durch Art der Ausbildung, durch das Alter etc. beschränkt. 

Ab wann tritt die Reorganisation des ärztlichen Notfalldienstes in Kraft?
Der ärztliche Notfalldienst wird von der Liechtensteinischen Ärztekammer ab dem 16. August 2009 neu organisiert. Die Neuerungen betreffen nur den nächtlichen Dienst. 

Was ändert sich für die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit dem neuen ärztlichen Notfalldienst?
Die Nummer des ärztlichen Notfalldienstes, 230 30 30, wird in der Nacht von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr neu nicht mehr auf den Telefonanschluss des diensthabenden Notfallarztes, sondern in die Leitstelle des Liechtensteinischen Landesspital umgeleitet. Der Anruf der Patienten wird vom Spitalpersonal entgegengenommen und je nach Situation der diensthabende Spitalarzt mit einbezogen. 

Was ist, wenn ein Notfall ausserhalb von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr passiert?
Die Qualität des Notfalldienstes leidet während keiner Uhrzeit unter der Reorganisation. Von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr und an den Wochenenden nimmt weiterhin der diensthabende Notfallarzt den Anruf entgegen. Daran ändert sich auch ab dem 16. August 2009 nichts. 

Gibt es mit dem neuen Notfalldienst Nachteile oder Erschwernisse für die Patienten?
Nein. Insgesamt wird ein für Liechtenstein bewährtes Modell, nämlich die Abdeckung des Notfalldienstes durch Grundversorger, beibehalten. Gleichzeitig werden aber Optimierungen ohne evtl. Beeinträchtigungen vorgenommen. Damit profitieren alle Seiten. Für den Patienten entsteht kein Nachteil. Bei Bedarf wird die Patientin/der Patient von einem Arzt medizinisch betreut. Je nach Situation vom Spitalarzt oder vom diensthabenden Notfallarzt im Hintergrunddienst. Die Leiststelle des Landesspitals kann die Bagatellfälle aussondern und daher den Arzt entlasten. 

Müssen mit dem neuen Notfalldienst Ärzte in der Nacht keinen Notfalldienst mehr leisten? Doch, nur wird dieser in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr als Hintergrunddienst ausgeübt, der Arzt hat also Bereitschaftsdienst. Er wird unverzüglich benachrichtigt, wenn der Anrufer ärztliche Hilfe benötigt und der diensthabende Spitalarzt nicht verfügbar ist. Ausserdem muss der diensthabende Notfallarzt Hausbesuche durchführen, da der Spitalarzt seinen Posten im Landesspital nicht verlassen darf. Der Notfalldienst wird am Wochenende ganz normal weitergeführt wie bisher. 

Wird der Telefonanschluss in der Nacht von derselben Person betreut, wie die Notrufnummer 144?
Nein. Ab dem 16. August 2009 wird eine zusätzliche Person des Landesspitals in der Leitstelle anwesend sein. Damit ist gewährleistet, dass der Notruf (144) prioritär entgegengenommen werden kann. 

Ist diese Umstrukturierung mit zusätzlichen Kosten verbunden?
Dem Landesspital entstehen Mehrkosten, da zusätzliches Personal benötigt wird. Die Kosten dafür werden zum Teil vom Land und zum Teil vom Landesspital selbst getragen. Das Landesspital nützt das neue Personal auch noch für andere Aufgaben (z.B. Unterstützung der Spitalärzte). 

Wird der Spitalarzt des Landesspitals zusätzlich belastet?
Die Anzahl Fälle pro Nacht sind überschaubar. Für den Spitalarzt bedeutet dies verschiedentlich einen kleiner Mehraufwand während seiner Schicht. Zusätzlich kann das neu eingestellte Personal dem Spitalarzt bei der Behandlung der Patienten im Spital unter die Arme greifen, wodurch dieser wiederum entlastet wird.

Gibt es für mich direkte Ansprechpartner zum neuen Notfalldienst? Sowohl die Liechtensteinische Ärztekammer (236 48 80) als auch das Liechtensteiner Landesspital (235 44 11 ) stehen für evtl. Fragen gerne zur Verfügung.