Umweltschutzgesetz und Mobilfunkstrahlung

Eine Stellungnahme der Liechtensteinischen Ärztekammer

Schaan, 28. Juni 2008. Es ist Aufgabe der Ärzteschaft, nicht nur zur Heilung von Krankheiten beizutragen, sondern auch bei einem potentiellen Gesundheitsrisiko zur Vorsorge zu mahnen. Aus diesem Grund rufen wir den Liechtensteiner Landtag als Gesetzgeber auf, bei der Schaffung des neuen Umweltschutzgesetzes bei der Begrenzung der gesundheitsschädigenden NIS-Strahlung Vorsicht walten zu lassen und das Vorsorgeprinzip anzuwenden.

Solange sich die Wissenschaftler uneinig sind, welche Art von Frequenzen und Wellen und welche Intensitäten der Strahlung unserer Gesundheit schaden, sind wir zur Vorsicht verpflichtet. Wenn hunderte von Studien belegen, dass mit steigender Strahlenbelastung die Gesundheitsschädigung zunimmt, und wenn wir als Ärzte immer mehr mit schwer erklärbaren Krankheitsbildern konfrontiert werden, bei welchen wir einen Zusammenhang mit Mobilfunkstrahlung nicht ausschliessen können, ist Handlungsbedarf gegeben. Unsere täglichen Erfahrungen weisen darauf hin, dass sich die Situation zuspitzt. Als Ärzte machen wir uns Gedanken zu den möglichen Ursachen dieser Entwicklung und appellieren an die Verantwortlichen, die flächendeckende Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen so weit wie möglich zu reduzieren.

Aufgrund des heutigen Wissensstandes unterstützen viele Ärzte und Ärztevereinigungen in ganz Europa die Forderung nach einem vorsorgeorientierten Umgang mit nicht ionisierenden Strahlen im Alltag, so auch die österreichische Ärztekammer und die Schweizer Ärzte für Umweltschutz. Die Liechtensteiner Ärztekammer möchte die im Jahr 2004 zum NIS-Gesetz abgegebene Stellungnahme wiederholen und fordert bei der Ausgestaltung des Gesetzes einen Paradigmenwechsel weg von wirtschaftlichem Wunschdenken hin zu gesundheitspolitischen Notwendigkeiten. Wir appellieren deshalb an die Landtagsabgeordneten, dem Schutz der Gesundheit allererste Priorität einzuräumen.

Konkret heisst das, wie im von der Regierung veranlassten Bericht der Mobilfunkstudie der Firma enorm GmbH 2005 erwähnt, in überregionaler Zusammenarbeit mit den Schweizer und Österreicher Nachbarn die Feldstärke der NIS-Strahlung zur Schadensbegrenzung auf das technisch mögliche - und nicht nur auf das wirtschaftlich optimale - Minimum zu senken. Mit einer im Kompromiss erarbeiteten Begrenzung der Feldstärke soll im Freien wie heute fast überall mobil telefoniert werden können und gleichzeitig der gesundheitliche Schaden so gut wie möglich begrenzt werden.

Liechtenstein hat bei der Schaffung des Umweltschutzgesetzes die Chance, durch Einführung vorsorgeorientierter Grenzwerte nicht nur die Gesundheit der einheimischen Bevölkerung zu schützen, sondern kann darüber hinaus auch ein Signal setzen. Wir haben es in der Hand, mit dieser Technologie verantwortungsvoll umzugehen oder den wirtschaftlichen Interessen freie Bahn zu lassen.

Liechtensteinische Ärztekammer
Dr. Wolfram Müssner, Präsident


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